ENERGIEAUSWEIS

Gemäß der Energieeinsparverordnung (EnEV) ist es verpflichtend, energetische Kennwerte unter Verwendung von Energieeffizienzklassen von A+ bis H bei der Ausstellung von Energieausweisen anzugeben. Diese Informationen müssen auch in Immobilienanzeigen bei Verkauf und Vermietung enthalten sein. Der Energieausweis ermöglicht es Mietern, Pächtern und Käufern, den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Gebäude einfach und bundesweit zu vergleichen. Das Dokument oder eine Kopie davon muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt und nach Abschluss des Kauf-, Pacht- oder Mietvertrags ausgehändigt werden.

Wir erstellen für Ihr Nichtwohngebäude sowohl verbrauchs- als auch bedarfsorientierte Energieausweise.

BEDARFSAUSWEIS

Der bedarfsbasierte Energieausweis ist für bestimmte Gebäude verpflichtend. Er enthält die Kennzahlen Primärenergiebedarf und Endenergiebedarf, die auf einem Bandtacho die Energieeffizienz des Gebäudes darstellen. Diese Werte werden individuell für jedes Gebäude berechnet und geben Aufschluss über die energetische Qualität der Anlagentechnik und der Gebäudehülle.

Vorteile:

  • Detaillierte Datenerfassung
  • Umfassende Berücksichtigung von Bauteilen und Anlagentechnik
  • Ingenieurmäßige Berechnung
  • Aussagekräftiges Dokument
  • 10 Jahre Gültigkeit
  • Erforderlich für Wohngebäude bis zu 4 Wohneinheiten, die vor 1978 gebaut wurden
  • Einschließlich Sanierungsvorschläge für Gebäudehülle und Anlagentechnik

Auf Wunsch des Kunden kann zusätzlich ein verbrauchsorientierter Energieausweis zur Vergleichbarkeit der Angaben erstellt werden.

VERBRAUCHSAUSWEIS

Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis kann für alle Gebäude erstellt werden, für die ein Bedarfsausweis nicht vorgeschrieben ist. Im Bandtacho werden die ermittelten Verbrauchskennwerte eingetragen, welche die Energieeffizienz des Gebäudes widerspiegeln und stark vom Nutzerverhalten der Bewohner abhängen.

Vorteile:

  • Basierend auf tatsächlichen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre
  • Berücksichtigung des Nutzerverhaltens der aktuellen Bewohner
  • Verwendung eines vereinfachten Rechenverfahrens
  • Weniger aussagekräftig über die Gebäude- und Anlagenqualität
  • 10 Jahre Gültigkeit
  • Kostengünstiger als ein Bedarfsausweis

ERFASSUNGSBOGEN FEHLT!