Gemäß den Vorgaben der Energieeinsparverordnung ist es obligatorisch, energetische Kennwerte unter Verwendung von Energieeffizienzklassen von A+ bis H in Energieausweisen anzugeben. Diese Informationen müssen auch in Immobilienanzeigen sowohl bei Verkauf als auch bei Vermietung enthalten sein. Der Energieausweis ermöglicht es Mietern, Pächtern und Käufern, den Energiebedarf bzw. -verbrauch verschiedener Häuser einfach und bundesweit zu vergleichen. Das Dokument oder eine Kopie davon muss Interessenten spätestens bei der Besichtigung einer Immobilie vorgelegt und nach Abschluss des Kauf-, Pacht- oder Mietvertrags übergeben werden.
Wir erstellen für Ihr Wohngebäude sowohl einen Verbrauchs- als auch einen Bedarfsorientierten Energieausweis.
BEDARFSAUSWEIS
Der Bedarfsorientierte Energieausweis ist für bestimmte Gebäude gesetzlich vorgeschrieben. Er enthält Kennzahlen wie den Primärenergiebedarf und den Endenergiebedarf, die auf einem Bandtacho die Energieeffizienz des Gebäudes darstellen. Diese Werte werden individuell für jedes Gebäude berechnet und zeigen die energetische Qualität der Anlagentechnik und der Gebäudehülle an.
Vorteile:
- Detaillierte Datenerfassung
- Umfassende Berücksichtigung von Bauteilen und Anlagentechnik
- Ingenieurmäßige Berechnung
- Aussagekräftiges Dokument
- 10 Jahre Gültigkeit
- Erforderlich für Wohngebäude mit bis zu 4 Wohneinheiten, die vor Baujahr 1978 errichtet wurden
- Enthält Empfehlungen für Sanierungsmaßnahmen an Gebäudehülle und Anlagentechnik
Auf Wunsch des Kunden kann ein verbrauchsorientierter Energieausweis integriert werden, um die Angaben zu vergleichen.
VERBAUCHSAUSWEIS
Der Energieausweis auf Verbrauchsbasis kann für alle Gebäude erstellt werden, für die kein Bedarfsausweis erforderlich ist. Der ermittelte Verbrauchskennwert wird im Bandtacho eingetragen. Dieser Kennwert gibt die Energieeffizienz des Gebäudes an und ist vom Verhalten der Bewohner abhängig.
Vorteile:
- Basierend auf den tatsächlichen Verbrauchswerten der letzten drei Jahre
- Berücksichtigt das Nutzerverhalten der aktuellen Bewohner
- Verwendet ein vereinfachtes Rechenverfahren
- Gibt nur begrenzte Auskunft über die Qualität von Gebäude und Anlagen
- Gültig für 10 Jahre
- Kostengünstiger als ein Bedarfsausweis